-Art. 18b, 66 BayStrWG; §§ 8, 23 FStrG
- § 32 Abs.1 StVO
- § 20 Abs.1 Satz1 Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 in der derzeit gültigen Fassung
Diese Aufkleber sind rundgestanzt mit einem Durchmesser von 15 cm zum Raustrennnen aus einem rechteckigen Trägerpapier 165mm x 210mm. Dieses hat auf der Rückseite ein Aufnahmeprotokoll des jeweiligen Fahrzeuges (siehe unten).
Wir fertigen Ihnen alle Aufkleber mit Ihren Behördendaten und Ihrem Dienstsiegel.
Durch unsere Digitaltechnik ist es uns möglich, den Text, Ihre Behördendaten und Ihr Dienstsiegel wetter- und lichtbeständig (UV) herzustellen.
Wir stellen den Text Ihren individuellen Bedürdnissen und Gesetzesgrundlagen her. Sie können auch diesen komplett aus den Mustern oder die Muster als Basistext verwenden. Den Text bitten wir Sie uns per e-mail zuzusenden. Das Dienstsiegel stempeln Sie bitte (4-5 Siegelabdrücke) auf weißes Papier und mailen oder faxen Sie es uns zu. Das beste Muster wird dann verwendet. Folgend sehen Sie einige Muster.
Preise:
100 Stück ist die kleinste Bestellmenge komplett mit Ihrem Text, Ihren Behördendaten und Ihrem Dienstsiegel.
100 Stück € 298,-
300 Stück € 875,-
500 Stück € 1450,-
zuzügl. Porto, Versand u. gesetzl. MWSt.
weitere Mengen bitte auf Anfrage.
Die Aufkleber sind in signalrot und leuchtgelb erhältlich. Bitte kontaktieren Sie uns, oder rufen Sie uns einfach an 08345/549. bei der Bestellung vermerken oder rufen Sie uns einfach an. Wir beraten und helfen Ihnen gerne.
Achtung: Art 18a BayStrWG wurde in Art.18b novelliert, gültig ab 01.08.2019.
Rückseite - Aufnahmeprotokoll auf allen Aufklebern
§ 20Abs. 1 Satz 1 Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)